NACHWEISBARKEIT VON SUBSTANZEN
Untenstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen und können von Person zu Person sehr stark variieren.
Nachweisbarkeit im Blut
 
Nachweisbarkeit im Urin
bis zu 12 Stunden
(Abbauprodukte 2-3 Tage bei gelegentlichem und
3 Wochen bei regelmässigem Konsum)
Cannabis
3-30 Tage, manchmal bis zu 3 Monate,
je nach Dauer und Intensität des Konsums
8-30 Stunden
Speed
2-4 Tage
bis zu 24 Stunden
Ecstasy
2-4 Tage
bis zu 8 Stunden
GHB
bis zu 8 Stunden
einige Stunden
Psilocybin
2-4 Tage
bis zu 12 Stunden
LSD
2-4 Tage
bis zu 24 Stunden
(Abbauprodukte bis 2-3 Tage)
Kokain
2-4 Tage
bis zu 12 Stunden
(Abbauprodukte bis zu 24 Stunden)
Heroin
2-3 Tage
bis zu 24 Stunden
Methadon
2-4 Tage
2-3 Tage
Morphin
 
 
Benzodiazepine
bis zu 7 Tage

Haartest
Je länger die Haare, desto länger lässt sich auch der Konsum bestimmen.
• Bei 12 cm langen Haaren sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum von einem Jahr möglich.
Werden die Haare nicht geschnitten, sind Substanzen theoretisch immer nachweisbar.

Speicheltest
Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests verwendet, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Damit die Polizei diesen Test durchführen kann, braucht es einen sogenannten Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum (im Gegensatz zum Alkoholtest, der auch ihne Verdacht durchgeführt werden kann).