| NACHWEISBARKEIT VON SUBSTANZEN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Untenstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen und können von Person zu Person sehr stark variieren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Haartest |
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| Je länger die Haare, desto länger lässt sich auch der Konsum bestimmen. • Bei 12 cm langen Haaren sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum von einem Jahr möglich. Werden die Haare nicht geschnitten, sind Substanzen theoretisch immer nachweisbar. |
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Speicheltest |
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| Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests verwendet, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Damit die Polizei diesen Test durchführen kann, braucht es einen sogenannten Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum (im Gegensatz zum Alkoholtest, der auch ihne Verdacht durchgeführt werden kann). |