| DAS GESETZ |
| Erwerb, Besitz, Weitergeben, Beschaffung, Erzeugung und Herstellung, die Ein- und Ausfuhr der meisten psychoaktiven Substanzen sowie die Werbung dafür sind strafbar. Welche Substanzen illegal sind, ist auf einer langen Liste des Bundes ersichtlich: www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_2/app1.html. Wenn du diese Substanzen kaufst, besitzest oder konsumierst, kann dich die Polizei verzeigen - auch bei kleinen Mengen! |
- Bei Personenkontrollen genügt es, wenn du Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Heimatort und Beruf angibst. Du brauchst keine Angaben über Arbeitsstelle, Einkommen, Vorstrafen oder sonstige persönliche Verhältnisse zu machen.
- Ohne Ausweis kannst du bis zur abgeschlossenen Überprüfung deiner Personalien und höchstens 24 Stunden lang festgehalten werden.
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| Bei einer Festnahme hast du das Recht, jede weitere Aussage zu verweigern, um dich nicht selbst zu belasten. Bei Vernehmungen hast du das Recht auf einen Anwalt. Bei einer Verhaftung müssen dich die Beamten über die dir vorgeworfene Tat in Kenntnis setzen.
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DON'T DRUG AND DRIVE |
| Auf Drogen ist deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt. Psychoaktive Substanzen beeinflussen deine Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit nachhaltig und länger, als du merkst. Verzichte unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen auf das Lenken von Fahrzeugen, bringe dich und andere nicht in Gefahr.
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- Auf Halluzinogenen solltest du auch als Fussgänger/in verkehrsreiche Strassen meiden.
- Falls du Drogen konsumiert hast, solltest du für mindestens 12 Stunden auf das Lenken von Fahrzeugen verzichten, sonst läufst du Gefahr, dass es bei einer Verkehrskontrolle zu einem positiven Befund kommt (Speicheltest). Im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz für alle bekannten Betäubungsmittel. Ein positiver (Drogen-)Befund hat den sofortigen Entzug des Führerausweises zur Folge; bei einem Unfall unter Drogeneinfluss wird die Versicherung die Kostendeckung verweigern. Falls die Blutanalyse den Befund bestätigt, musst du deine Fahrtüchtigkeit beweisen; diese wird über die Abgabe von Urinproben beurteilt. Weitere Infos dazu findest du unter www.astra.admin.ch.
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